Echokardiographie

Die Echokardiographie gehört neben der Ergometrie zu den Basisuntersuchungen in der Kardiologie. Es handelt sich um ein Ultraschallverfahren mit dem die wesentlichen Strukturen des Herzens dargestellt werden können. Linke und rechte Herzkammer, Vorhöfe und Klappenapparat sowie die Funktion dieser Strukturen werden erfasst. Das Herz wird dazu in Linksseitenlage in verschiedenen international festgelegten Schnittebenen geschallt . Dabei können die Herzgröße, Pumpleistung des Herzmuskels und die Funktion der Herzklappen beurteilt werden. Die Herzkranzgefäße, Bypässe oder Stents sind mit dieser Methode nicht beurteilbar. Die Echokardiographie wird daher zur Beurteilung einer Herzschwäche und vor allem bei Herzklappenfehlern eingesetzt.

Doppleruntersuchung des Herzens

Die Doppleruntersuchung wird in der Regel im Rahmen der Echokardiographieuntersuchung des Herzens mit vorgenommen. Dabei wird die Flussrichtung und die Flussgeschwindigkeit des Blutes über den Herzklappen ermittelt und graphisch dargestellt. Diese Methode ermöglicht eine sehr genaue Beurteilung der Herzklappenfunktion und eine Beurteilung der Elastizität des Herzmuskels mit der Frage eine Füllungsstörung des Herzmuskels.

Carotisduplex

Es handelt sich um ein Ultraschallverfahren mit dem die Struktur der Halsschlagadern (Carotiden) untersucht wird. Die von der Hauptschlagader (Aorta) abgehende linke und rechte Carotis zweigen sich kurz unterhalb des Kieferwinkels in die sogenannte Carotis interna und Carotis externa auf. Während die Carotis interna Teile der Hirndurchblutung übernimmt, werden von der Carotis externa Strukturen des Gesichtsschädels mit Blut versorgt. Durch die Carotisduplexuntersuchung können in diesem Bereich Ablagerungen (Plaques) oder Verengungen (Stenosen) diagnostiziert werden. Bei Nachweis von Plaques in den Carotiden wird entsprechend der aktualisierten Leitlinien 2012 eine frühzeitige medikamentöse Therapie empfohlen. Wir setzen diese Methode daher vorrangig im Rahmen eine Plaquelastbestimmung ein. Es muss darauf hingewiesen werden, dass diese Untersuchung als Vorsorgeuntersuchung keine kassenärztliche Regelleistung darstellt.