INR steht für "International Normalized Ratio"

Dieser Wert sagt etwas aus über die Gerinnungsfähigkeit einer Blutprobe von Patienten, die mit gerinnungshemmenden Medikamenten (Antikoagulantien) behandelt werden müssen.

Phenprocoumon (Marcumar®) ist nach wie vor das am häufigsten eingesetzte gerinnungshemmende Medikament der plasmatischen Gerinnung. Es wird in Deutschland bei Patienten mit Vorhofflimmern und bei Trägern von künstlichen Herzklappen eingesetzt. Die Substanz ist seit Jahrzehnten bekannt, Wirkungen und unerwünschte Wirkungen sind daher gut dokumentiert. In den letzten Monaten wurden drei neue Antikoagulanzien (NOAK) zugelassen, deren Sicherheit  und Wirksamkeit in den nächsten Jahren noch genauer beurteilt werden müssen. So wurde eine Studie bei Patienten mit künstlichen Herzklappen, die mit einem der neuen Antikoagulanzien behandelt wurden, 2013 beendet. Es zeigten sich dort vermehrte Blutungen und Gerinnungsereignisse. Daher ist davon auszugehen, dass zumindest Patienten mit künstlichen Herzklappen auch zukünftig auf den Einsatz von Phenprocoumon angewiesen sind.

Die Wirkung von Phenprocoumon wird über den INR-Wert gemessen, die Dosierung des Medikamentes richtet sich nach dem INR-Wert. Eine gefürchtet unerwünschte Wirkung von Phenprocoumon ist die Blutung. Die Blutungsgefahr wird nachweislich durch eine Selbstbestimmung des INR-Wertes mittels eines Testgerätes verringert.

Wie wird die INR-Selbstmessung vorgenommen? Entsprechend der Blutzuckerbestimmung wird dazu ein Tropfen Blut aus der Fingerkuppe benötigt, der auf einen Teststreifen gegeben wird. Der Teststreifen wird im CoaguChek-System innerhalb von zwei bis drei Minuten ausgewertet. Anhand des bestimmten INR-Wertes wird die Phenprocoumon-Dosis für die nächsten Tage festgelegt.
Die Schulung an dem CoaguChek-Messgerät erfolgt in unserer Praxis durch hierfür zertifizierte Mitarbeiter!

Die Kosten für das Gerät  und die daran erforderliche INR-Schulung wird bei ihrer Krankenkasse beantragt. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten allerdings nur für solche Patienten mit unzureichenden Venenverhältnissen oder stark schwankenden INR-Werten. Teilweise fordern die Krankenkassen hierfür auch eine Kopie des Marcumar-Ausweises an.